Bukarest (ADZ) – Für den frisch aus der Haft entlassenen Adrian Năstase hat sein Suizidversuch ein unerfreuliches Nachspiel: Die Generalstaatsanwaltschaft leitete Strafermittlungen gegen den ehemaligen Premier ein, dem Verstoß gegen das geltende Waffengesetz zur Last gelegt wird. Năstase hatte sich letzten Juni Minuten vor Antritt seiner Haftstrafe mit einem Streifschuss am Hals verletzt, die Verletzung stellte sich letztlich als oberflächlich heraus. Kripo und ermittelnde Staatsanwälte fanden daraufhin in seiner Prunkvilla neben etlichen Waffen, für die Năstase einen Waffenschein besaß, allerdings auch mehr als 350 Kugeln unterschiedlichen Kalibers, die in seiner Waffen- und Munitionsbesitzkarte nicht angeführt waren – wofür er sich nun zu verantworten hat.