Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der ehemalige Premier Adrian Năstase ist am Montag von der Rechtsanwaltskammer Bukarest aus der Anwaltschaft ausgeschlossen worden. Der Dekan der Kammer, Ion Ilie Iordăchescu, verwies darauf, dass man Năstase nicht schon nach seiner ersten Verurteilung ausgeschlossen habe, weil man der Meinung gewesen sei, dass sie in keinem Zusammenhang mit Năstases Beruf als Anwalt gestanden habe. Nach seiner neuerlichen Verurteilung zu vier Jahren Haft mit Vollzug stehe man jedoch vor einer anderen Sachlage. Aus der Anwaltschaft werden all jene ausgeschlossen, die dem „Image dieses Berufs“ schaden. Ausgeschlossen wurde daher auch der ehemalige PSD-Senator Cătălin Voicu, der zurzeit eine siebenjährige Haftstrafe absitzt.