Bukarest (ADZ) - In ihrem Versuch, das geltende Wahlrecht noch auf den letzten Drücker zu ändern bzw. die Kommunalwahl in zwei Urnengängen wiedereinzuführen, spielen die Liberalen diese Tage ihren letzten Trumpf aus: Wie PNL-Chefin Alina Gorghiu am Donnerstag bekanntgab, will ihre Partei kommende Woche den Regierungsbeschluss betreffend die Abwicklung der auf den 5. Juni festgelegten Kommunalwahl bei einem Verwaltungsgericht anfechten.
Der Zug vor ein Verwaltungsgericht stellt für die PNL die letzte Chance dar, mit ihrer Beschwerde letztlich doch noch vor dem Verfassungsgerichtshof zu landen. Man werde darauf verweisen, dass die relative Mehrheitswahl bzw. ein einziger Urnengang bei der Kommunalwahl gegen demokratische Grundprinzipien wie die Repräsentativität verstoße. Sämtliche Umfragen hätten nämlich offenbart, dass hierzulande bei Wahlen mit einem einzigen Urnengang die Erneuerungsquote der Kommunalpolitiker bei 15 Prozent liegt, bei zwei Wahlgängen hingegen bei 70 Prozent, so Gorghiu.
Die PSD warf den Liberalen daraufhin vor, mit ihrem „sinnlosen“ Verfahren bloß eine „Blockade“ der Kommunalwahl zu beabsichtigen. Der Mitte der Woche gebilligte Regierungsbeschluss sei „rein technischer Natur“, der Wahltermin, -ablauf usw. festlege – es gebe rein gar nichts, was daran anfechtbar sei, so PSD-Generalsekretär Marian Neacşu.