Bukarest (ADZ) - Das Justizministerium schlägt im Rahmen einer geplanten Änderung des Strafgesetzbuchs vor, dass technische Aufzeichnungen von Nachrichtendiensten (ND) als Beweismittel in Strafverfolgung und vor Gericht verwendet werden dürfen sollen, obwohl das Verfassungsgericht (VG) einen ähnlichen Vorstoß vor zwei Jahren als nicht verfassungskonform zurückgewiesen hat. Die Ablehnung wurde seinerzeit mit dem Fehlen eines konkreten gesetzlichen Rahmens zur Anfechtung der Rechtsmäßigkeit der Abhörungen sowie „Unklarheit“ und „Unberechenbarkeit“ begründet.
Das Justizministerium wolle der Kritik des VG durch Einführung der fehlenden Prozedur entsprechen, erklärte Justizminister Cătălin Predoiu für die Nachrichtenplattform G4Media. Hierfür sollen neue Artikel eingeführt werden, u.a. zur Informationspflicht gegenüber dem Abgehörten: Spätestens zehn Tage nach Beendigung der technischen Überwachung sei dieser schriftlich zu informieren, innerhalb weiterer 20 Tage soll er Einblick in Protokoll und Inhalt der Aufzeichnungen beantragen können. Das Vorhaben ist laut G4Media unter Rechtsexperten umstritten, die Einbeziehung von Nachrichtendiensten in die Strafverfolgung werde „in der Praxis große Probleme aufwerfen“.