Bukarest (ADZ) - Arbeitnehmer dürfen künftig für die Pflege ihrer Angehörigen kurzfristig freigestellt werden: Wer sich zum Beispiel nach einem Unfall oder plötzlicher Erkrankung um Verwandte kümmern muss, kann zehn dienstfreie Tage beantragen. Allerdings ist die Notfallfreistellung keine bezahlte Beurlaubung und für die freien Tage muss nachgearbeitet werden. Vorgesehen ist dafür in Pflegefällen ein fünftägiger Pflegeurlaub. In beiden Fällen wird der Erholungsurlaub von der Freistellung nicht tangiert. Laut neuen Vorschriften dürfen zudem Beamte unter Umständen bis zu 5 Tage im Monat von zu Hause arbeiten.