Bukarest (ADZ) – Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Einreisebedingungen für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nord-Irland. Für eine Aufenthaltsdauer von höchstens sechs Monaten binnen eines Jahres wird ein Visum ausschließlich für Arbeitszwecke oder für vorbestrafte Personen bzw. solche, die bei versuchter Einreise zurückgewiesen wurden, erforderlich. Erholungs- und Besuchsreisen sind ohne Visum möglich.
Die Passpflicht tritt erst ab dem 30. September 2021 in Kraft; Ausnahmen gelten für Personen, die unter das „EU Settlement Scheme“ fallen: Diese benötigen erst ab dem 1. Januar 2026 einen Pass, so das rumänische Außenministerium.
Rumänen, die sich länger als sechs Monate im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen auf Basis eines Reisepasses gegen Gebühr ein Visum beantragen. Der Antrag ist persönlich, elektronisch oder für Besitzer eines biometrischen Passes mithilfe einer Handy-App möglich.
Die britischen Behörden bieten hierfür Online-Unterstützung. Das Antragsverfahren für Studenten, qualifizierte Arbeiter oder Arbeiter mit hoher Qualifikation in bestimmten Bereichen steht bereits fest. Für Saisonarbeiter gibt es noch keine Regelungen.