Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat die EU-Vorgabe zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern jüngst per Eilerlass in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend können Männer, die einen Crashkurs für werdende Väter absolviert haben, ab sofort einen dreiwöchigen bezahlten Sonderurlaub bei der Geburt eines jeden Kindes beantragen – nicht, wie bisher, bloß bei der Geburt ihres ersten Kindes. Väter, die keinen Crashkurs belegen, können ihrerseits einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beanspruchen.