Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat am Mittwoch die vom Parlament Mitte Juni verabschiedeten verschärften Regelungen betreffend Sozialhilfeleistungen unterzeichnet. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Sozialhilfen umgehend eingestellt werden, wenn deren Empfänger eine vom Arbeitsamt oder den Kommunalbehörden vermittelte Arbeitsstelle ablehnt. Arbeitsverweigerer sollen zudem ihre Unterstützung frühestens erst nach einem Jahr wieder beantragen können. Die Gesetzesnovelle sieht weiters auch Vorschriften für die Kommunalbehörden vor, die künftig „vor Ort verfügbare Arbeitskräfte“ vermehrt einsetzen sollen.