Bukarest (ADZ) - Nachdem das neue Bildungsgesetz Mittwoch in Kraft getreten ist, hat sich Bildungsminister Daniel Funeriu zu einigen Maßnahmen geäußert, die ab sofort gültig sind.
Durch eine Verordnung hat der Minister verfügt, dass beginnend mit dem zweiten Semester kein Hochschullehrer mehr das Recht hat, sich als Grundgehalt mehr als ein Deputat bezahlen zu lassen. Was darüber hinausgeht, wird im Stundenlohn bezahlt.
Beginnend mit diesem Frühjahr werden Professoren, die das 65. Lebensjahr erfüllt haben, den Lehrstuhl abgeben. Bisher durften diese bis zum 70. Lebensjahr bleiben. Es wird auch darauf verwiesen, dass die meisten Hochschulprofessoren das Rentenalter überschritten haben. Somit würden ab nächstem Unterrichtsjahr tausend derartige Posten frei.
Artikel 364 des Gesetzes bezieht sich auf die Unvereinbarkeit von Ämtern. Parlamentarier dürfen nicht gleichzeitig auch Rektoren von Hochschulen sein, sie müssen sich für die Dauer des Mandats für eines der Ämter entscheiden. In dieser Lage befindet sich u. a. Ecaterina Andronescu, Rektorin des Polytechnischen Instituts Bukarest.
Auf seiner Pressekonferenz hat sich Minister Funeriu auch über das private Schulwesen in Rumänien geäußert. Ihn interessiere einzig und allein die Leistung. Es sei also möglich, dass die Summe, die der Staat jährlich für einen Schüler ausgibt, im gegebenen Fall auch an Privatschulen überwiesen wird.