Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nach einem am vergangenen Freitag von Staatspräsident Klaus Johannis ausgefertigten Gesetz gilt Cyberkriminalität in sozialen Medien oder im Internet als Straftat und kann entsprechend geahndet werden. Darunter versteht man jede Form von Drohung, Ängstigung, Verfolgung, Einschüchterung oder Beschämung eines Opfers, Datenmissbrauch und genderbasierte Hassrede mittels Computer, Handy und internetfähigen Geräten. Das Gesetz wurde im Juni von der Abgeordnetenkammer angenommen. Es steht im Einklang mit der Konvention von Istanbul zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen.