Bukarest (ADZ) – Arbeitgeber können nun während des Not-, Alarm- oder Belagerungszustandes sowie drei Monate darüber hinaus die Arbeitszeit ihrer Angestellten um bis zu 50 Prozent der im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Stunden kürzen, bei entsprechender Kürzung des Gehalts. Die Differenz zwischen dem eigentlichen Gehalt und dem, das sich durch die reduzierte Arbeitszeit ergibt, wird Arbeitnehmern zu 75 Prozent erstattet.
Ein entsprechendes Gesetz hat Präsident Klaus Johannis am Dienstag promulgiert, es soll Arbeitgeber und -nehmer während der Pandemie unterstützen und zum Beschäftigungswachstum beitragen.