Bukarest (ADZ) - Seit dieser Woche ist ein neues Tagelöhnergesetz in Kraft getreten, welches eine ganze Reihe an Neuerungen bringt. Die Bereiche, in denen Tagelöhner beschäftigt werden können, wurden ausgeweitet, die Bestimmungen betreffend den Arbeitsschutz wurden verschärft – der Arbeitgeber muss nun u. a. bei Arbeitsunfällen, die er verschuldet, für die finanziellen Folgen geradestehen, selbst wenn der Tagelöhner nicht versichert ist. Die Entlohnung richtet sich in Zukunft am Mindestlohn aus, wird ab Juli mindestens 5,3 Lei pro Stunde betragen und ist nicht mehr nach oben gedeckelt – bisher lag der Lohn zwischen mindestens 2 und höchstens 10 Lei pro Stunde. Der Arbeitgeber muss nun 16 Prozent Einkommenssteuer einbehalten.