Bukarest (ADZ) – Das Arbeitsministerium hat den neuen Entwurf zur Novelle der Richterrenten vorgelegt. Die Regierung hält an einer Rente von maximal 70 Prozent des letzten Nettogehalts fest. Die Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahre soll jedoch über 15 statt über 10 Jahre erfolgen.
Der Entwurf sieht weiter vor, dass die Dienstrenten für Richter und Staatsanwälte 55% der Bemessungsgrundlage betragen, die sich aus dem Schnitt der letzten 60 Monatsbezüge ergibt. Sie darf aber nicht über 70% des letzten Nettogehalts liegen. Vertreter des Justizrats (CSM) drängten auf eine Quote von 65% (statt heute 80%) des Bruttoverdienstes. Früher in den Ruhestand gehen darf, wer 35 Dienstjahre erreicht hat. Wer vor dem 65. Lebensjahr ausscheidet, muss jedoch mit einer Kürzung von zwei Prozent pro Jahr rechnen.
Die Regierung leitet den Entwurf nun an den Justizrat (CSM) weiter. Premierminister Ilie Bolojan ersucht den CSM um ein zügiges Gutachten, damit die Regierung kommende Woche das Verfahren zur Vertrauensabstimmung einleiten kann. Die bisherige Fassung war am Urteil des Verfassungsgerichts gescheitert, weil das Gutachten des Rates zu früh eingeholt wurde.





