Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch das neue Gesetz über die herrenlosen Hunde für verfassungsgemäß erklärt. Zuletzt hatten sich 30 Senatoren von allen Fraktionen ans Verfassungsgericht gewendet, mit der Begründung, das Gesetz erbringe keine Lösung des Problems der Vermehrung der herrenlosen Hunde, es „traumatisiere bloß die Zivilgesellschaft“.
Augustin Zegrean, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, erklärte, dass das Gesetz in seiner abgeänderten Fassung ein voriges Urteil des Verfassungsgerichts (20. Januar 2012) berücksichtige und ein willkürliches Einschläfern der Streuner nicht vorgenommen werden könne. Das Gesetz sieht vor, dass die eingefangenen Hunde 14 Arbeitstage in den Unterkünften gehalten werden müssen, in denen die Möglichkeit besteht, sie abzuholen oder zu adoptieren, danach können sie eingeschläfert werden. Die Bürgermeisterämter können die Hunde aber auch länger in den Unterkünften halten,wenn dafür die Möglichkeit besteht.
Präsident Traian Băsescu hat am selben Tag – einige Stunden nach dem Bekanntwerden des Bescheids des Verfassungsgerichts – das Gesetz gegengezeichnet. Premier Victor Ponta äußerte, dass die Bürgermeisterämter jetzt über eine klare Handhabe verfügen und keine Ausreden geltend machen können, um das Problem der Streunerhunde zu lösen.