Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag die Beschwerde der Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (ALDE), gegen das vom Parlament im Sommer verabschiedete Gesetz über Quarantänemaßnahmen einstimmig als unzulässig abgelehnt – das neue Gesetz ist somit verfassungskonform. Das Urteil überraschte einigermaßen, da fünf der insgesamt neun Verfassungsrichter als PSD-nah gelten und Webers Klagen bisher mit schöner Regelmäßigkeit stattgegeben hatten.
Die Ombudsfrau, die seit Ausbruch der Corona-Krise hierzu-lande wiederholt versucht hatte, den der Regierung zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen für die Eindämmung von Epidemien nach Strich und Faden auszuhebeln, hatte das Verfassungsgericht im August wegen des neuen Gesetzes über Quarantänemaßnahmen angerufen, das das Parlament bloß wenige Wochen davor verabschiedet hatte.
Konkret visierte Webers einschlägige Verfassungsbeschwerde auf zwei Aspekte – nämlich die 48-stündige obligatorische Krankenhaus-Einlieferung von SARS-CoV-2-Infizierten sowie die Dienstversetzung von Ärzten und Krankenschwestern, die von den Behörden befristet angeordnet werden kann, um Personallücken in überlasteten Hospitälern zu stopfen.