Bukarest (ADZ) - Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus als entscheidende Kammer das neue Steuergesetz verabschiedet. 279 Abgeordnete stimmten dafür, acht dagegen und fünf enthielten sich.
Der Staatspräsident ist nun laut Verfassung, nachdem er den Gesetzentwurf schon einmal zur Nachprüfung ans Parlament zurückgeschickt hat, zur Gegenzeichnung verpflichtet. Als wichtigste Maßnahme wird ab dem 1. Januar 2016 die Mehrwertsteuer von 24 Prozent auf 20 Prozent gesenkt, wobei ein Jahr später ein weiterer Rückgang auf 19 Prozent eingeplant ist.
Die Sonderbesteuerung für zweite, dritte und vierte Immobilien neben dem Wohnsitz sowie für Anwesen über 150 Quadratmeter wird aufgehoben. Für juristische Personen wird die Gebäudesteuer von 1,5 Prozent auf 0,08 bis 0,2 Prozent (je nach Beschluss der Lokalverwaltung) gesenkt. Von der Immobiliensteuer sollen ab kommendem Jahr Sonderbauten im Agrarbereich wieder ausgenommen werden, ab 2017 gilt das für alle Sonderbauten.
Ab 2017 sinken die Dividendensteuer von 16 auf 5 Prozent sowie die Verbrauchssteuern (z. B. für Kraftstoffe). Für selbstständig tätige Personen steht eine Erhöhung der Sozialabgaben bevor, für Einkommen aus Dividenden, Zinsen oder Urheberrechten wird auch ein Gesundheitsversicherungsbeitrag eingeführt. Lokalbehörden werden die Immobiliensteuer für ungepflegte Grundstücke und Gebäude im Stadtraum um bis zu 500 Prozent erhöhen dürfen.