Bukarest (ADZ) - Der Selbstmordversuch der früheren Regierungschefs Adrian Năstase hat für den derzeitigen Häftling ein weiteres, höchst unangenehmes Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat im Zuge ihrer Ermittlungen zum Vorfall vom 20. Juni, als Năstase sich vor Antritt seiner Haftstrafe mit einem Streifschuss am Hals verletzte, nun ein weiteres Strafverfahren gegen ihn eingeleitet – und zwar wegen Verstoß gegen das Waffen- und Munitionsgesetz. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden in Năstases Villa insgesamt 399 Kugeln sichergestellt, für deren Besitz der frühere Spitzenpolitiker keine Genehmigung vorlegen konnte. Das Strafmaß bei Verstößen gegen das Waffengesetz liegt bei zwei bis sechs Jahren Freiheitsentzug.