Bukarest (ADZ) - Senats- und Unterhauschef Călin Popescu-Tăriceanu bzw. Liviu Dragnea haben Glück im Unglück: Der Antrag auf Verrentung einer Richterin des Obersten Gerichts (OG), die in beiden Verfahren dem zuständigen Spruchkörper angehört, hat die Höchstinstanz am Dienstag dazu bewogen, in beiden Fällen einen Neustart anzuordnen. Ihren Entschluss begründete die OG-Leitung mit zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in der Causa zweier rumänischer Kläger zu deren Gunsten mangels Kontinuität der urteilenden rumänischen Spruchkörper befunden hatte. Die Gerichtsverfahren gegen Dragnea, Tăriceanu und möglicherweise auch andere Spitzenpolitiker gehen angesichts eines neues Richters im Spruchkörper nun von vorne los, mit anderen Worten müssten Zeugen neu verhört und die Beweislast neu erbracht werden. Tăriceanu steht wegen Falschaussagen, der vorbestrafte Dragnea und seine Ex-Frau wegen Anstiftung zu Amtsmissbrauch vor Gericht. Im Verfahren letzterer hatten sich bisher insgesamt vier Mitangeklagte für schuldig bekannt – nun bleibt abzuwarten, ob sie vor dem neuen Spruchkörper ihr Geständnis aufrechterhalten oder widerrufen werden.