Bukarest (ADZ) - Die EU-Kommission hat die Regierung Dăncilă am Montag erneut in Bezug auf den geplanten Eilerlass verwarnt, der Nichtigkeitsklagen gegen alle rechtskräftigen, seit 2014 gefällten Urteile der Strafsenate des Obersten Gerichts ermöglichen soll. Die Kommission verweise auf die Bedeutung der Rechtssicherheit und der „res judicata“/rechtskräftig anerkannten Sache – sie seien Kernbestandteile des Rechtsstaats. Es sei wichtig, dass an rechtskräftigen Urteilen nicht gerüttelt werde und die rumänischen Behörden alle Maßnahmen betreffend das Justizsystem, einschließlich Urteile des Verfassungsgerichts, hinsichtlich ihrer Auswirkungen eingehend prüfen.