Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Bukarester Appellationsgericht hat der Berufung von Nicuşor Constantinescu, Vorsitzender des Kreisrats Konstanza, der einen Korruptionsprozess laufen hat, stattgegeben und verfügt, dass die U-Haft, die das Bukarester Amtsgericht angeordnet hatte, ausgesetzt wird. Dies ist ein endgültiges Urteil. Somit bleibt der europäische und internationale Steckbrief auf den Namen von Nicuşor Constantinescu gegenstandslos. Aus den USA, wo Constantinescu sich einer Behandlung unterzieht, waren von seinen Verteidigern weitere ärztliche Zeugnisse vorgelegt worden, die bestätigen, dass diese Behandlung notwendig ist und dass der Patient jetzt nicht nach Rumänien transportiert werden kann.