Bukarest (ADZ) – Per Eilverlass hat die Regierung am Dienstag die für Knastautoren geltenden Regelungen, die seit Anfang des Jahres außer Kraft sind, nun endgültig geändert: Künftig können Knastautoren lediglich mit einer Haftverkürzung von insgesamt 20 Tagen rechnen – unabhängig der Anzahl der Werke, die sie hinter Gittern verfassen. Der wissenschaftliche Wert des Oeuvres hat zudem vom Landesrat für Forschung und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden sowie mit Hochschuleinrichtungen bestätigt zu werden. Davor hatte der hohe Magistraturrat (CSM) den Verordnungsentwurf gerügt und eine 20-tägige Haftverkürzung per Werk gefordert; die Meinung des CSM ist allerdings nur konsultativ.