Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat eine von Florin Iordache (PSD) vorgeschlagene Gesetzesänderung angenommen, die eine Zeitspanne von nur 15 Tagen vorsieht, in denen Gesetzestexte des Parlaments, des Senats und der Abgeordnetenkammer beim Verfassungsgericht angefochten werden können. Die Zeitspanne soll ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der jeweiligen Gesetze gelten. Die Änderung ergänzt Artikel 27 des Gesetzes Nr. 47/1992. Die Parteien PNL und USR haben mittlerweile angekündigt, den Verfassungsgerichtshof gegen das neue Projekt einzuschalten, sobald es vom Senat als federführende Kammer angenommen wird.