Bukarest (ADZ) - Die sozialliberale Koalition scheint nicht gewillt, Eilerlass Nr. 13 der Regierung Grindeanu, der bekanntlich umstrittene Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung vornahm, endgültig abzuschmettern. So verabschiedete der Senat zwar am Dienstag Eilerlass Nr. 14 zur Rücknahme von Nr. 13, vermied es jedoch, auch über letzteren abzustimmen – trotz wiederholter Forderungen der Opposition.
Senatschef Călin Popescu Tăriceanu behauptete, es sei „lächerlich“, das Oberhaus über „einen Erlass abstimmen zu lassen, den die Regierung zurücknahm und den es daher nicht mehr gibt“. Der liberale Abgeordnete und Rechtsexperte Daniel Fenechiu erläuterte vergeblich, dass ohne eine Ablehnung des Eilerlasses 13 im Parlament dieser doch noch in Kraft trete könnte – etwa wenn der Rücknahme-Erlass Nr. 14 vom Verfassungsgericht für nicht verfassungskonform befunden würde. Die frühere PNL-Chefin Alina Gorghiu verwies darauf, dass erste Schritte in diese Richtung bereits unternommen wurden – und zwar von ihrem früheren Parteikollegen Theodor Nicolescu, der sich wegen Amtsmissbrauch vor Gericht zu verantworten hat und beim Berufungsgericht Bukarest bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen Eilerlass 14 beantragt hat.
Dieser wandert nun als nächstes ins Unterhaus zwecks Abstimmung, während Nr. 13 vorerst auf die lange Bank geschoben scheint.