Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof (ICCJ) will die vom Parlament angenommenen Entwürfe für die Sonderrentennovelle und die Abschaffung der Möglichkeit, gleichzeitig Rente und Lohn vom Staat zu kassieren, vor dem Verfassungsgericht anfechten. Das entschied die Generalversammlung der Richter am ICCJ. Durch die Vorschriften werde indirekt auch das Richter- und Staatsanwaltsgesetz geändert, hieß es.
Richter und Staatsanwälte sollen laut Novelle ab 2035 erst mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen. Bis 2025 bleibt das Regelrentenalter 50 Jahre, ab diesem Zeitpunkt wird es schrittweise angehoben. Das Mindestdienstalter für den Erwerb von Rentenansprüchen wird auf 25 Dienstjahre angehoben, jedoch erst ab 2029.
Auch der Justizrat, das Selbstverwaltungsgremium der Richter und Staatsanwälte, zeigte sich unzufrieden und warf der Politik vor, während des Rechtsetzungsprozesses nicht für einen ehrlichen Dialog zwischen Legislative und Judikative gesorgt zu haben. Das Parlament habe durch den Mangel an loyaler Kooperation Verfassungsgrundsätze ignoriert und so deutlich negative Folgen für das Justizsystem verursacht, rügte der Rat.