Oberster Gerichtshof zieht wegen Renten vor Verfassungsinstanz

Richter sind auch mit den neuen Regeln zur Altersvorsorge unzufrieden

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Bukarest (ADZ) –  Der Oberste Gerichtshof will zum zweiten Mal versuchen, die Reformansätze der Regierung zu den neuen Ruhestandsvorschriften als verfassungswidrig erklären zu lassen. Auch beim ersten Anlauf hatten die Richter das Gesetz, zu dem die Regierung am 1. September die Vertrauensfrage gestellt hatte, vor allem als Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz bewertet. Doch das  Verfassungsgericht hatte sich Ende Oktober erst gar nicht mit den rechtlichen Einwänden befasst – sie beschlossen, das Gesetz sei verfassungswidrig, weil die Regierung voreilig gehandelt und nicht bis Ende der gesetzlichen Frist auf ein Gutachten des Justizrates als Selbstverwaltungsgremium der Richterschaft gewartet hatte. Diesmal handelte die Regierung vorschriftsmäßig und wartete das Gutachten ab, bevor sie die Vertrauensfrage stellte – auch wenn der CSM die Reform ablehnt, gilt das Verfahren als eingehalten. Es steht zu erwarten, dass sich an den Argumenten der Juristen am Obersten Gerichtshof wenig ändert.  

Das neue Gesetz hebt das Regelrentenalter für diese Berufsgruppe von heute 48 – 50 schrittweise auf 65 Jahre an. Die Mindestdienstzeit steigt von 25 auf 35 Jahre, sodass eine Verrentung unter 58 Jahren praktisch nicht mehr möglich sein wird. Künftig soll die Rente außerdem höchstens 70 Prozent des letzten Nettogehalts betragen, während sie heute sie in der Regel dem letzten Nettoverdienst entspricht. Gegenüber dem ersten Projekt verlängert der neue Entwurf die Übergangszeit von zehn auf fünfzehn Jahre. Jede neue Richtergeneration muss damit jeweils ein Jahr länger arbeiten, bis das Ruhestandsalter schrittweise auf 65 Jahre kommt. Für die Regierung geht es um ein „offenkundiges Gerechtigkeitsproblem“, wie Premierminister Ilie Bolojan im Parlament sagte.