Bukarest (ADZ) - Das Oberste Gericht (OG) hat den von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit jüngst verabschiedeten Heimvollzug für Häftlinge, deren Straftaten ohne Einsatz von Gewalt begangen wurden, beim Verfassungsgericht angefochten. In ihrer Beschwerde verweist die Höchstinstanz vor allem darauf, dass das neue Gesetz keinerlei Regelungen enthält bezüglich der möglichen Überwachung von Sträflingen, die ihre Haft fortan daheim absitzen sollen. Zudem sei der Terminus „gewaltlos“ viel zu vage, um den „Bereich der Straftaten, die davon ausgenommen sein sollen, festzulegen“, hieß es in der Verfassungsklage der Höchstinstanz.