Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichtshof (ÎCCJ) hat am Dienstag bekannt gegeben, einen Standpunkt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes (VG) betreffend unrechtmäßig eingesetzte Spruchkörper beim Obersten Gericht einzuholen. ÎCCJ geht dabei von dem Korruptionsfall des Regierungsberaters Darius Vâlcov, der erstinstanzlich zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde, aus.
Das VG hatte Anfang Juli geurteilt, dass die Spruchkörper von drei Richtern, die beim Obersten Gerichtshof zu Korruptionsfällen befanden, unrechtmäßig eingesetzt wurden, weil die entsprechenden Richter nicht die gesetzlich geforderte Spezialisierung aufgewiesen hatten. Am 10. Oktober hat das VG die Urteilsbegründung veröffentlicht, aus welcher hervorgeht, dass die Urteile unwirksam sind, da ÎCCJ das Recht auf ein faires Verfahren nicht gewährleistet hatte. Die entsprechenden Prozesse – darunter die Causa Vâlcov und weitere Korruptionsfälle – müssten neu aufgerollt werden. ÎCCJ will nun einen Standpunkt des EuGH dazu, ob die Entscheidung des VG mit EU-Recht vereinbar ist und wie diese angewendet werden soll. Heute soll ÎCCJ entscheiden, ob das EuGH eingeschaltet wird.