Bukarest (ADZ) – Die Präsidentenwahl wird hierzulande künftig ohne die Gefahr vorbestrafter Kandidaten steigen: Das Unterhaus verabschiedete am Mittwoch als letzte und entscheidende Parlamentskammer eine Gesetzesvorlage, die vorsieht, dass rechtskräftig verurteilte Personen nicht im Rennen um das höchste Amt im Staat antreten können – es sei denn, dass sie inzwischen rehabilitiert worden sind. Das Gesetz muss nun als Nächstes dem Staatsoberhaupt zur Ausfertigung vorgelegt werden.