Bukarest (ADZ) - Die Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (Ex-ALDE), geht erneut gegen den der Regierung zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen für die Eindämmung der Corona-Epidemie hierzulande vor: Weber legte am Wochenende Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz über Quarantänemaßnahmen ein, das das Parlament vor kaum drei Wochen verabschiedet hatte.
Konkret visiert die Verfassungsklage der Ombudsfrau zwei Aspekte – nämlich die 48-stündige obligatorische Krankenhaus-Einlieferung eines SARS-CoV2-Infizierten sowie die Dienstversetzungen von Ärzten und Krankenschwestern, die von den Behörden befristet angeordnet werden können, um Personallücken in überlasteten Hospitälern zu stopfen.
Regierungschef Ludovic Orban (PNL) bezeichnete Weber nach ihrer erneuten Verfassungsbeschwerde als „Wiederholungstäterin“ – die Hartnäckigkeit, mit der sie gegen „für Regierung und Gesundheitsbehörden wesentliche Gesetze im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus“ vorgehe, sei mit einer „Dauerattacke gegen die grundlegenden Interessen des Landes“ gleichzustellen, zumal der aktuelle Infektionsstand zu einem guten Teil auf das Rechtsvakuum im Juli zurückzuführen sei.