Bukarest (ADZ) - Ombudsfrau Renate Weber hat am Donnerstag die Dringlichkeitsverordnung Nr. 62/2019, gemäß der Prepaid-Karten ab nun an nur mit Vorlegen des Personalausweises gekauft werden können und außerdem auch die Daten aller 112-Anrufer gespeichert werden sollen, beim Verfassungsgericht angefochten.
Der Ende August von der Regierung unterzeichnete Eilerlass soll zwei Dringlichkeitsverordnungen, nämlich OUG Nr. 34/2008 und OUG Nr. 111/2011 (schon 2014 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt), welche das nationale System für Notrufe bzw. die elektronische Kommunikation regeln, ändern. Die Ombudsfrau wirft der Regierung vor, dass die Verordnung nicht dringend sei und gegen die Verfassung verstoße, indem sie das Grundrecht auf Privatsphäre verletze. Außerdem bestimmt der Erlass weder den Zweck der Datenspeicherung, noch sichert er den Datenschutz der 112-Anrufer, auch ist diese Maßnahme keine Strafe für den Missbrauch der Notrufnummer.