Bukarest (ADZ) – Die Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (ALDE), hat am Mittwoch scharf auf das im Parlament kürzlich gegen sie eingeleitete Abberufungsverfahren reagiert: Eine Abberufung der amtierenden Ombudsperson für Bürgerrechte könne ausschließlich im Fall von „Verstößen gegen die Verfassung oder geltendes Recht“ erfolgen, wobei sie selbst „bis zu diesem Zeitpunkt“ nicht einmal darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, was das Parlament ihr konkret vorzuwerfen habe, sagte Weber der Presse. Da sie, ähnlich wie die frühere DNA-Chefin und aktuelle Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi, keine Möglichkeit habe, ihre Abberufung vor Gericht anzufechten, überlege auch sie, gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen, fügte Weber hinzu.
Schützenhilfe erhielt die Ombudsfrau von PSD-Chef Marcel Ciolacu, der das gegen Weber eingeleitete Abberufungsverfahren als „Angriff auf den Rechtsstaat“ wertete.