Bukarest (Mediafax/ADZ) - In dem inzwischen ad acta gelegten Fall des Autofahrers, der Mitte Juli mit einem KfZ mit einer obszönen, gegen die PSD gerichteten Beleidigung im Nummernschild einreiste und deswegen in der Polizei-Generaldirektion Bukarest vernommen wurde, schaltete sich nun Ombudsmann Victor Ciorbea ein. Es geht um die Frage, ob durch das mehrstündige Verhör, bei dem der achtjährige Sohn des Befragten anwesend war, der in der Verfassung verankerte prioritäre Schutz des Interesses des Kindes verletzt wurde. Hätte man das Kind in einen anderen Raum bringen, ihm psychologische Betreuung, Wasser und Nahrung anbieten können?