Bukarest (ADZ) - Laut rumänischem Recht muss der vom Staatsoberhaupt verhängte Notstand binnen fünf Tagen nach Veröffentlichung des einschlägigen Dekrets im Amtsblatt vom Parlament abgesegnet werden. Da die rumänische Legislative infolge der Infizierung von mittlerweile bereits drei Parlamentariern mit dem SARS-CoV-2-Virus ihre Tätigkeit jedoch einstweilig ausgesetzt hat, überlegt die Parlamentsleitung nun Notlösungen, um die Abstimmung trotzdem fristgerecht durchführen zu können.
Wie der Präsident der Abgeordnetenkammer, PSD-Interimschef Marcel Ciolacu, am Montag sagte, soll die Abstimmung bis „spätestens Donnerstag“ erfolgen – und zwar online. Senats-Interimspräsident Titus Corlățean, er selbst und die Sitzungssekretäre hätten vor, sich zum Parlamentssitz zu begeben und die Sitzung dort regelkonform zu eröffnen, anschließend könnten die Parlamentarier online über das Notstandsdekret abstimmen.
Sollte das Parlament letzteres ablehnen, muss der Präsident den Notstand wieder aufheben. Diese Gefahr scheint eingedenk der Umstände bzw. Coronakrise jedoch nicht zu bestehen – Kammerpräsident Ciolacu versicherte bereits, dass „diese Möglichkeit ausgeschlossen ist“.