Bukarest (ADZ) - Die oppositionelle Reformpartei USR und die „Macht der Rechten“ um Ludovic Orban haben Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz eingelegt, durch das die beiden Koalitionspartner PSD und PNL es Regierungschef Marcel Ciolacu (PSD) ermöglicht haben, Mittel aus dem Reservefonds der Regierung nach Gutdünken zu verteilen – ein Fonds, auf den eigentlich nur in Dringlichkeitsfällen zurückgegriffen werden sollte. Was Ciolacu sich zurzeit leiste, habe sich bis dato noch kein anderer Regierungschef geleistet – de facto habe er „eine Art Parallelhaushalt“ geschaffen, um Mittel völlig willkürlich zueignen zu können, rügte die USR in einer Presseerklärung. Dafür habe er erstmals in Nachwendezeiten auf einen Nachtragshaushalt verzichtet – wohl in der Hoffnung, „das Ausmaß der Haushaltskatastrophe“ vertuschen zu können. Doch könne der Premierminister nicht fortwährend „am Parlament und der Verfassung vorbei“ schalten und walten, weswegen er umgehend zur Verantwortung gezogen werden müsse, stellte USR-Chef Cătălin Drulă klar.
Die Verfassungsklage der beiden Oppositionsparteien visiert das Zustimmungsgesetz für Eilverordnung Nr. 73/2023 der Regierung, mit dem die Parlamentarier der PSD, PNL, des UDMR sowie der Minderheiten-Fraktion dem Regierungschef für das laufende Jahr Abweichungen vom geltenden Rechtsrahmen in puncto Reservefonds der Exekutive ermöglichten. Der USR zufolge haben Regierungschef Ciolacu und sein Amtsvorgänger Nicolae Ciucă (PNL) seit Jahresbeginn über 2 Milliarden Euro bzw. 10,8 Milliarden Lei aus besagtem Reservefonds nach Gutdünken verteilt. Dieser scheint zudem erheblich aufgestockt worden zu sein – ursprünglich waren für ihn lediglich 680 Millionen Lei veranschlagt worden.