Bukarest (ADZ) – Rund 1,8 Millionen Bukarester dürfen am Sonntag in einem der 1289 Wahllokale, die in der Hauptstadt eingerichtet wurden, ihre Stimme für den zukünftigen Oberbürgermeister abgeben, informiert das Städtische Wahlbüro (BEM). Wahlberechtigt sind alle rumänischen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie EU-Bürger, die vor dem 7. Juni 2025 ihren Wohnsitz in Bukarest gemeldet haben. Wähler dürfen nur in dem Wahllokal ihre Stimme abgeben, welches ihrem erklärten Wohnsitz zugeordnet ist, auch wenn sie vor dem 7. Juni 2025 nicht die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragt haben. Bedingung zur Wahlbeteiligung ist Vorlage des Personalausweises, des temporären Ausweises oder Reisepasses, für in Bukarest wohnhafte EU-Bürger auch der Residenznachweis. Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Wahllokal kommen können, können eine mobile Wahlurne beantragen. Kein Wahlrecht haben geistig Behinderte oder psychisch kranke Personen, so das BEM.





