Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) will über die Organstreitklage der Regierung unter Premierminister Florin Cîțu (PNL) gegen die Legislative bzw. den von der Reformpartei USR-PLUS und der rechtsnationalistischen AUR eingebrachten Misstrauensantrag erst nach dem PNL-Parteitag vom 25. September befinden. Wie das Gremium am Donnerstag mitteilte, wird es sich der Causa erst am 28. September widmen. Der im Rennen um den PNL-Vorsitz als Herausforderer von Parteichef Ludovic Orban antretende Premier kann folglich aufatmen – die Gefahr, als frisch abgewählter Regierungschef antreten zu müssen, ist gebannt.
Die Exekutive hatte den Verfassungsgerichtshof am 8. September wegen eines angeblichen Organstreits mit der Legislative angerufen und dabei sowohl Unregelmäßigkeiten beim Einbringen des Misstrauensantrags beklagt als auch dem amtierenden Kammerpräsidenten Orban vorgeworfen, das parlamentarische Verfahren bis hin zur Misstrauensabstimmung bewusst und übereilt voranzutreiben. Mithilfe der PSD schaffte es die PNL inzwischen, auf einer Sitzung der Parlamentsleitung die Vertagung des Misstrauensvotums bis nach dem VG-Urteil zu erwirken.