Pachtvorschriften landen vor Verfassungsgericht

Präsident Johannis: Pachtdauer verfassungswidrig

Bukarest (ADZ) - In der Beschwerde vor dem Verfassungsgericht lässt Präsident Klaus Johannis kein gutes Haar an der von der PSD auf den Weg gebrachten Pachtrechtsnovelle. Laut Johannis habe der Gesetzgeber zum Beispiel durch neue Vorschriften eine Mindestdauer der Pachtverträge von sieben Jahren vorgegeben und dadurch die Freiheit der Vertragsparteien eingeschränkt, Vereinbarungen mit kürzerer Laufdauer zu treffen. In der Begründung der Beschwerde heißt es, dass die Dauer von sieben Jahren willkürlich und ohne klare, sachliche Maßstäbe festgelegt wurde und dieser Eingriff in das Eigentumsrecht unter anderem das Verhältnismäßigkeitsprinzip verletze. Problematisch sei die neue Bestimmung auch aus der Sicht der Europäischen Menschenrechtskonvention, argumentieren die Juristen des Präsidialamtes.

Überdies verstieße die Pachtrechtsnovelle auch insgesamt gegen die Verfassung, da der zivilrechtliche Rechtsbestand in einem Organgesetz geregelt ist und die neuen Vorschriften eine Rechtsetzung im gleichen Rang voraussetzen – die neuen Vorschriften seien jedoch in einem ordentlichen Gesetz getroffen worden und deshalb nicht grundgesetzkonform.