Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Montag als letzte Parlamentskammer den Gesetzentwurf der Fraktionschefs der PSD, PNL und ALDE über die Verlängerung der am 21. Juni auslaufenden Amtszeiten der gewählten Kommunalpolitiker bis zum 1. November verabschiedet. Dafür stimmten 204 Abgeordnete, dagegen 3, während 66 sich der Stimme enthielten.
Laut neuem Gesetz, das nun dem Staatspräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt werden muss, wird der Kommunalwahltermin vom Parlament per Organgesetz „60 Tage vor dem Urnengang“ festgelegt; die Regierung steht lediglich in der Pflicht, die Wahl anschließend zu organisieren. Die Liberalen hatten bis zuletzt versucht, den Wahltermin – wie bisher – von der Regierung festlegen zu lassen, doch waren ihre Zusatzanträge angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament in den zuständigen Ausschüssen abgelehnt worden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie und des unter diesen Umständen aller Wahrscheinlichkeit nach schwierigen Wahlkampfes sieht das neue Gesetz zudem vor, dass Kandidaten zum einen nur noch die Hälfte der bisher nötigen Anhänger-Unterschriften sammeln müssen und dies zum anderen auch elektronisch tun können.