Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat das erst im April verabschiedete Gesetz zum Verbot von Spielhallen in Orten mit unter 15.000 Einwohnern weiter verschärft. So sind ins Strafgesetzbuch zwei neue Vorschriften eingeflossen. Demnach ist der Betrieb von Glückspiellokalen ohne Lizenz oder Genehmigung oder die Einrichtung in Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern ab nun mit bis zu einem Jahr Gefängnis strafbar. Außerdem machen sich Bürgermeister strafbar, wenn sie bei der Attestierung der Einwohnerzahl von den bei der letzten Volkszählung erfassten Daten des Statistikamtes abweichen. Im Ernstfall droht ihnen Gefängnis von bis zu drei Jahren.
Hinter der Nachbesserung, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, steht der amtierende Chef der Abgeordnetenkammer, Alfred Simonis, der auch das ursprüngliche Gesetz zur engeren Regulierung der Glückspielbranche eingebracht hatte. Ihm zufolge soll es anschließend falsche Atteste zur Einwohnerzahl gegeben haben. Da es nun in dieser Frage Straftatbestände gibt, könne sich jetzt die Polizei einschalten – um so mehr, zumal das Glückspielamt ONJN nicht in der Lage sei, Tausende von Hallen zu kontrollieren, sagte Simonis.