Bukarest (ADZ) - Das Parlament hat am Montag den von Staatschef Klaus Johannis geplanten Volksentscheid über die Zukunft der Korruptionsbekämpfung einstimmig gebilligt; der Staatschef kann nun Termin und genaue Fragestellung für das Referendum festlegen. Die 310 anwesenden Abgeordneten und Senatoren stimmten zwar alle dafür, beschlossen jedoch auch Auflagen bezüglich der Fragestellung. So verweist das Parlament auf die Verfassung, laut der „Legislativinitiativen von Bürgern“ nicht in Bereichen wie Begnadigung, Amnestie und internationale Abkommen erfolgen können. Allerdings beruht dieser Volksentscheid nicht auf einer Bürgerinitiative, sondern auf einem Vorstoß des Präsidenten. Weiters verweist die Legislative auf zwei Befunde des Verfassungsgerichts, denen zufolge der Staatschef kein „gesetzgebendes Referendum“ einberufen darf, mit anderen Worten das Ergebnis für sie „konsultativ“ bleibt. Zudem hebt das Parlament eine Empfehlung der Venedig-Kommission hervor, laut der Fragestellungen bei Referenden nicht gegen Völkerrecht (Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte) verstoßen dürfen. Aus Sicht des Chefs des Rechtsausschusses im Unterhaus, Eugen Nicolicea (PSD), zweifelt das von Johannis angestrebte Referendum jedoch den „Willen des Volkes“ in puncto Korruptionsbekämpfung an, was sich „negativ“ auf die internationalen Beziehungen des Landes auswirken könne.