Bukarest (ADZ) - Vor dem Hintergrund der Anstrengungen zur Eindämmung des Haushaltsdefizits hat das Parlament eine aus Sicht der Opposition umstrittene Vorlage verabschiedet. Die Beträge, ab denen Hinterziehern ernste strafrechtliche Konsequenzen drohen, wurden um das Zehnfache angehoben. Die Novelle räumt Steuersündern auch die Möglichkeit ein, vollkommen straffrei auszugehen: Wenn die zuständige Behörde beispielsweise kontrolliert und einen Schaden aufgrund bestimmter Steuerdelikte von bis zu einer Million Euro feststellt, hat der Täter 30 Tage Zeit, um nachzuzahlen. Tut er das und überweist 15% des Schadens als Buße, schaltet die Verwaltung nicht einmal die Staatsanwaltschaft ein.
Aber auch sonst werden Hinterzieher mit Samthandschuhen angefasst: Wird der Schaden bis zum ersten Gerichtstermin voll nachgezahlt, wird das Strafmaß für das jeweilige Delikt um die Hälfte reduziert. Liegt der nachgezahlte Schaden bei unter einer Million Euro, kann eine Geldstrafe verhängt werden – die ursprünglich von den Spitzen der Regierungskoalition Marcel Ciolacu und Nicolae Ciucă eingebrachte Vorlage handelte noch von 100.000 Euro.
Strafnachlass gibt es sogar dann, wenn der Täter nach einer erstinstanzlichen, nicht jedoch rechtskräftigen Verurteilung Reue zeigt und zahlt.
Erst wenn alle Stricke reißen, riskieren Straftäter Gefängnisstrafen, die in der Tat zum Teil deutlich höher angesetzt wurden.
Als Straftaten gelten unter anderem neben der Nichtangabe von Einkünften auch die Registrierung von Scheinvorgängen, die Manipulierung von Buchhaltungsunterlagen oder der Einsatz von Kassen, die nicht ans Steuerüberprüfungssystem angeschlossen sind. Auch macht sich strafbar, wer es versäumt, Quellensteuern oder Sozialversicherungsabgaben zu überwiesen.