Bukarest (ADZ) – Wer die Öffentlichkeit zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegen Personen aufgrund von politischen Meinungen anstiftet, kann zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt werden – um diesen Bestand hat das Abgeordnetenhaus als entscheidendes Gremium das Strafrecht ergänzt. Die Novelle setzt mit geraumer Verspätung einen Rahmenbeschluss des EU-Rates für Inneres und Justiz um. Die USR kritisierte die Verabschiedung des Gesetzes. Die Vorschrift verletze die Meinungsfreiheit dahingehend, dass auch Politiker von dem erweiterten Paragraphen umfasst werden, ohne dass die Europäische Kommission dies gefordert habe – der Rahmenbeschluss ziele nur auf die Bestrafung von Hetze aus rassistischen und fremdenfeindlichen Gründen ab, sagte der Abgeordnete Mihai-Alexandru Badea.
Aber auch die rechtspopulistische AUR war unzufrieden, da unter vielen Diskriminierungsmerkmalen auch das soziale Geschlecht erscheint: „Sie wissen ja wie wir bei der AUR reagieren, wenn wir von Gender hören“, echauffierte sich AUR-Chef George Simion. Der Senat hatte das Gesetz als erste angerufene Kammer am 5. September abgelehnt.