Bukarest (ADZ) - Wegen des aktuellen Mammutparlaments und dessen Sparetat feilen Rumäniens Volksvertreter derzeit an zahlreichen Satzungsänderungen, die bereits kommende Woche verabschiedet werden könnten.
So sehen die Novellierungsvorschläge zusätzliche Sanktionen bei Interessenskonflikten sowie Klärungen bezüglich Inkompatibilitätsfällen vor. Auch Vetternwirtschaft – wie etwa die Beschäftigung von Verwandten beim eigenen Abgeordnetenkabinett – soll fortan unterbunden werden, während notorische Schwänzer durch gekappte Diäten bestraft würden.
Zudem wollen die Parlamentarier gegen das bisher weit verbreitete Überläufertum vorgehen, indem Abtrünnige künftig bis Mandatsende parteifrei bleiben sollen. Angesichts der äußerst behäbigen Legislative sollen des Weiteren zumindest in dieser Legislaturperiode Ersatzwahlen nur noch in jenen Wahlbezirken stattfinden, wo es keine anderen Parlamentarier gibt.
Sehr umstritten bleibt indes der Versuch der Abgeordneten und Senatoren, ihre Immunität noch weiter auszubauen: Laut jüngsten Änderungsvorschlägen sollen Staatsanwälte, die um die Aufhebung der Immunität von Volksvertretern zwecks Festnahme, Verhaftung oder Hausdurchsuchungen ersuchen, nicht nur die Begründung gemäß strafgesetzlicher Bestimmungen, sondern auch ihre gesamte Beweislast gegen die Tatverdächtigen unterbreiten müssen.