Parlament will Bestimmungen zur Integrität verwässern

ANI befürchtet „unwiderruflich beeinträchtigte Tätigkeit“

Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Mittwoch zwei Änderungsvorschläge der Integritätsbestimmungen debattenlos verabschiedet und damit für einen doppelten Eklat gesorgt: Zum einen, weil die Gesetzesinitiative bereits vom Senat durchgewunken worden war und laut geltenden Regelungen nicht von beiden Kammern debattenlos verabschiedet werden kann; zum anderen, weil laut Vorschlägen künftig für Politiker, die in ihrem Amt als unvereinbar befunden wurden, fortan kein Antrittsverbot für andere Ämter gelten soll.

Das Ständige Büro der Abgeordnetenkammer will den „Fehler“ der zweifach debattenlosen Verabschiedung erst nach dem Votum bemerkt haben und beschloss, den Gesetzentwurf an den Senat zurückzuschicken. Die liberale Opposition argwöhnte indes, dass dies nur ein weiterer Trick sei, um die Integritätsbehörde zu schwächen.

Für den meisten Wirbel sorgten allerdings die Änderungsvorschläge: So soll auf Vorschlag der PSD, UNPR und des UDMR das bisher geltende dreijährige Verbot für gewählte Politiker, die als unvereinbar mit ihrem Amt oder im Interessenkonflikt befunden wurden, gelockert werden: Sie dürfen zwar nicht mehr für das gleiche, sonst aber für jedes andere Amt antreten.

Die Integritätsbehörde ANI warnte am Mittwoch, dass die Verabschiedung dieser Änderungen die Tätigkeit der Behörde und ihrer Inspekteure „unwiderruflich beeinträchtigen“ würde.