Bukarest (ADZ) - Abgeordnete und Senatoren haben am Donnerstag in einer Plenumssitzung ein zweites Gesetz über die Besteuerung mit bis zu 85 Prozent der Sonderrenten verabschiedet – diesmal der eigenen. Konkret wurde das Statut der Abgeordneten und Senatoren (Gesetz 96/2006) geändert, das u. a. auch die Sonderbezüge der Parlamentarier regelt. Für die Besteuerung der eigenen Sonderbezüge stimmten 354 Parlamentarier, dagegen einer, während 43 (die beiden USR-Fraktionen) sich der Stimme enthielten.
Das Votum gilt als präzedenzlos, da das Parlament damit de facto doppelt gemoppelt bzw. zweimal über eine Gesetzesinitiative abgestimmt hat. Die USR hatte vor der Abstimmung vergeblich darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht (VG) das am Vortag vom Unterhaus verabschiedete Gesetz über die Besteuerung aller Sonder- und Dienstrenten deswegen für nicht verfassungskonform befinden und kassieren könnte. PSD, PNL, Pro Romania und der UDMR vertraten indes die Meinung, dass die Besteuerung der Sonderrenten der Parlamentarier auch eine Statuts-Änderung voraussetze und diese aufgrund eines älteren VG-Urteils von beiden Kammern abgesegnet werden muss.