Parlamentarier dürfen keine Verwandten beschäftigen

VG: Vetternwirtschaft bleibt Interessenkonflikt

Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag den wiederholten Versuchen etlicher Abgeordneter und Senatoren, Familienmitglieder im eigenen Abgeordnetenbüro zu beschäftigen, ein Ende bereitet: Die Verfassungshüter schmetterten eine Beschwerde mehrerer Parlamentsabgeordneter ab, die auf eine Entkriminalisierung derartiger, bis 2013 verzeichneten Interessenkonflikte abgezielt hatte.

Konkret hatten zwei PSD- und ein UDMR-Parlamentarier in ihrer Beschwerde eine Entkriminalisierung dieses Interessenkonflikts im Fall aller Parlamentsabgeordneten gefordert, die bis 2013 Verwandte in ihren Abgeordnetenbüros beschäftigt hatten – und zwar mit der Begründung, dass dieser Interessenkonflikt erst 2013 in die Satzungen des Unter- und Oberhauses aufgenommen bzw. ausdrücklich verboten worden war. Allerdings galt er laut altem Strafrecht bis dahin als Straftatbestand, weshalb die Nationale Integritätsbehörde ANI in den letzten Jahren auch insgesamt rund 50 Parlamentsabgeordnete deswegen vor Gericht gebracht hat.

Die Verfassungshüter befanden nun, dass Nepotismusvorwürfe gegen Abgeordnete und Senatoren unabhängig des Zeitpunkts (bzw. vor oder nach 2013) der Beschäftigung von Familienmitgliedern in ihren Büros vor Gericht gehören und eine Entkriminalisierung dieses Interessenkonflikts verfassungswidrig wäre.