Parlamentswahl: Zweitägiger Urnengang für die Diaspora

Unterhaus verabschiedet Gesetzesinitiative der USR

Symbolgrafik: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Montag als letzte Parlamentskammer den von der Reformpartei USR eingebrachten Gesetzentwurf verabschiedet, der für die im Ausland wohnhaften rumänischen Wählerinnen und Wähler eine auf zwei Tage – Samstag und Sonntag – ausgeweitete Stimmabgabe bei der Parlamentswahl vom 6. Dezember vorsieht.
Für die Gesetzesinitiative der USR, die von dem PSD-dominierten Rechtsausschuss des Unterhauses zunächst abgelehnt worden war, stimmten letztlich 160 Abgeordnete, dagegen bloß zehn. Vor der Abstimmung hatte USR-Fraktionschef Cătălin Drulă darauf verwiesen, dass sowohl bei der letzten Präsidentschafts- als auch bei der Europawahl der Diaspora stets mehrere Tage für die Stimmabgabe eingeräumt worden sind, um Endlos-Warteschlangen zu vermeiden – das sei in Pandemie-Zeiten umso mehr nötig.

Den rumänischen Gemeinschaften in Ländern, die wegen der zweiten Corona-Welle neue Beschränkungen verhängen sollten, welche eventuell auch die Öffnung von Wahllokalen betreffen, wird die Exekutive wahrscheinlich empfehlen, vermehrt auf Briefwahl zu setzen, berichteten die Medien am Montag unter Berufung auf Regierungsquellen.