Bukarest (Mediafax/ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat das Gesetz gegengezeichnet, wonach die Parteichefs die Begleitung durch den Wach- und Schutzdienst SPP anfordern können. Dies geschieht jedoch nicht von Amts wegen, sondern auf deren ausdrückliches Ansuchen.
Ebenfalls gegengezeichnet hat Johannis das Gesetz zur Billigung der Regierungsverordnung, wonach natürliche Personen oder Firmen bei der Steuerbehörde ANAF darum ansuchen können, dass ihnen gewisse Schulden vom Staatshaushalt erlassen werden. Es handelt sich vor allem darum, dass Personen oder Firmen, die bis zum 30. September 2015 Steuerverpflichtungen hatten, keine Strafgelder zahlen müssen, wenn sie diese Steuerrückstände bis zum 31. März 2016 begleichen.