Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat das neue Gesetz zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung nicht ausgefertigt, sondern dem Parlament zur Prüfung zurückgesendet.
Das Gesetz, für dessen Wortlaut zunächst der Senat federführend gezeichnet hatte, war bekanntlich Mitte März vom Unterhaus nach einer Vielzahl massiver Änderungen verabschiedet und schließlich dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt worden.
In seinem Begleitschreiben forderte Johannis vor allem die Überprüfung der „Änderungen und Vervollständigungen“ der bisherigen Regelungen zur Parteienfinanzierung (Gesetz Nr. 334/2006), u. a. auch das von der Zivilgesellschaft scharf gerügte Novum der Darlehensaufnahme, einschließlich in bar, von beliebigen natürlichen oder Rechtspersonen. Derlei Anleihen durch die Parteien würden zwangsläufig den Fortbestand der „Abhängigkeit“ der politischen Klasse vom Unternehmertum zur Folge haben, mahnte der Präsident.
Eine weitere Rüge galt dem „Verstoß gegen das geltende Zweikammersystem“ – die von der Abgeordnetenkammer vorgenommenen Änderungen der Gesetzesvorlage seien dem Senat überhaupt nicht mehr zur Erörterung unterbreitet worden. Außerdem beanstandete das Staatsoberhaupt auch, dass dem neuem Gesetz zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung keinerlei ernsthafte Debatte, geschweige denn eine Studie über die Auswirkungen vorausgegangen waren.