Bukarest (ADZ) - Das Gesetz über den Eigenbeitrag der Patienten für ärztliche Dienstleistungen wurde vom Parlament gebilligt und soll 2012 in Kraft treten. Vorläufig soll diese Eigenleistung des Patienten zwischen 5 Lei (beim Hausarzt) und 20 Lei (Untersuchung durch einen Facharzt) betragen. Die Kosten steigen bei einer Einweisung ins Krankenhaus.
Die Autoren des Gesetzes erwarten, dass dadurch das Gesundheitswesen entlastet wird und dass der Andrang in die Spitäler nachlässt. Das Gesundheitsministerium rechnet damit, dass durch diese zusätzlichen Zahlungen der Patienten in einem Jahr 378 Millionen Lei eingebracht werden können. Die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes war mit dem IWF vereinbart worden.